Aktenverwahrung
Wenn Sie bei einem früheren Notar in Aue oder Lugau – Notar Martin Michel, Notariatsverwalter Mathias Löhnert, Notar Martin Blaudeck, Notar Edgar P. Nahrath und Notar Dieter Kunz – eine Urkunde errichtet haben, etwa einen Kaufvertrag oder eine Vorsorgevollmacht, bleibt diese selbstverständlich wirksam. Notar Felix Bouché verwahrt die Akten dieser Notarstellen; bei ihm erhalten Sie auch Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften. Auf dieser Seite haben wir einige Informationen für Sie zusammengetragen. Gern können Sie uns zu diesem Thema auch direkt ansprechen.
Verwahrte Akten
Notar Felix Bouché
verwahrt die Akten von
- Martin Michelehemals Notar in Aue
- Mathias Löhnertehemals Notariatsverwalter in Aue
- Martin Blaudeckehemals Notar in Aue
- Edgar P. Nahrathehemals Notar in Aue
- Dieter Kunzehemals Notar in Lugau/Erzgeb.
- Felix BouchéNotariatsverwalter in Aue-Bad Schlema
Was die Aktenverwahrung bedeutet
Scheidet eine Notarin oder ein Notar aus dem Amt, gehen die Akten und Verzeichnisse nicht verloren. Zuständig für ihre Verwahrung ist zunächst die Notarkammer; die Landesjustizverwaltung kann die Verwahrung einer Notarin oder einem Notar übertragen. Für die Akten von Notar Martin Michel, Notariatsverwalter Mathias Löhnert, Notar Martin Blaudeck, Notar Edgar P. Nahrath und Notar Dieter Kunz ist das Notar Felix Bouché.
- Ihre Urkunden bleiben wirksam – der Wechsel der Amtsperson ändert nichts an ihrer Gültigkeit.
- Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften früherer Urkunden werden im Notarbüro Felix Bouché erteilt – an die dazu Berechtigten.
- Die notarielle Verschwiegenheit gilt für die verwahrten Akten unverändert fort.
- Urkunden werden 100 Jahre aufbewahrt, seit Juli 2022 meist elektronisch im Elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer (das Papier 30 Jahre). Entwürfe und Schriftverkehr (Nebenakten) werden dagegen in der Regel nur sieben Jahre aufbewahrt.
So erhalten Sie eine Ausfertigung oder Abschrift
- Kontakt aufnehmen – telefonisch unter 03771 / 5672-0 oder per E-Mail an info@notar-fb.de.
- Vorgang benennen – Ihr Name, die Art der Urkunde, die damalige Notarstelle und das ungefähre Jahr. Die Urkundennummer beschleunigt die Suche.
- Berechtigung nachweisen – Ausfertigungen erhalten nur die dazu Berechtigten. Bitte bringen Sie zur Abholung einen gültigen Lichtbildausweis mit oder sprechen Sie mit uns über den Versand.
Wenn Sie etwas ändern möchten
Passt eine frühere Regelung nicht mehr, besprechen wir mit Ihnen, was die bestehende Urkunde regelt, und beurkunden bei Bedarf eine Änderung oder eine neue Urkunde.
Aktenverwahrung
Häufige Fragen zur Aktenverwahrung
Notar Felix Bouché verwahrt die Akten und Bücher von Notar Martin Michel, Notariatsverwalter Mathias Löhnert, Notar Martin Blaudeck, Notar Edgar P. Nahrath und Notar Dieter Kunz. Für Urkunden dieser Notarstellen erhalten Sie Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften im Notarbüro Felix Bouché, Schwarzenberger Straße 7, 08280 Aue-Bad Schlema, Telefon 03771 / 5672-0.
Ja. Eine Urkunde verliert durch den Wechsel der Amtsperson nicht ihre Wirksamkeit. Eine Vollmacht gilt weiter, solange sie nicht widerrufen wurde oder sich aus ihr selbst etwas anderes ergibt.
Rufen Sie im Notarbüro in Aue-Bad Schlema an (03771 / 5672-0) oder schreiben Sie an info@notar-fb.de. Nennen Sie Ihren Namen, die Art der Urkunde, die damalige Notarstelle und das ungefähre Jahr; die Urkundennummer beschleunigt die Suche. Nach Prüfung Ihrer Berechtigung erhalten Sie die Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift.
Für beglaubigte Abschriften von Urkunden, die Notar Felix Bouché verwahrt, fällt keine Beglaubigungsgebühr an. Berechnet wird nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) die Dokumentenpauschale je Seite, zuzüglich etwaiger Portokosten und Umsatzsteuer. Für besondere Fälle, etwa eine vollstreckbare Ausfertigung für einen Rechtsnachfolger, nennt Ihnen das Notarbüro die Kosten vorab.
Notarielle Testamente werden beim Amtsgericht in besondere amtliche Verwahrung genommen und sind im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Erbverträge ebenso – außer die amtliche Verwahrung wurde ausgeschlossen, etwa bei einem kombinierten Ehe- und Erbvertrag; dann liegt er heute bei den übrigen Akten, die Notar Felix Bouché verwahrt. Fragen zu Ihrer damaligen Urkunde beantwortet das Notarbüro.
Notarielle Urkunden werden 100 Jahre lang aufbewahrt, seit Juli 2022 meist elektronisch im Elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer (das Papier 30 Jahre). Entwürfe und Schriftverkehr aus den Nebenakten werden dagegen in der Regel nur sieben Jahre aufbewahrt.
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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir beantworten Ihre Frage gern persönlich und sagen Ihnen auch, welche Unterlagen Sie für einen Termin brauchen.